Regelschule Wormstedt


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Anmeldetermine

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Termine für die Anmeldung an das Gymnasium

Information der Schüler und Eltern gemäß § 127 ThürSchulO

20. Januar 2012

Antrag der Eltern auf Erstellen einer Empfehlung
Hinweis: Ein sonderpädagogischer Förderbedarf, der bei der Empfehlung bzw. der Aufnahmeprüfung berücksichtigt werden soll, ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuzeigen.

13. Februar 2012

Übermittlung der Empfehlung an die Eltern

20. Februar 2012

Anmeldung für allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen

27. Februar bis 03. März 2012

Aufnahmeprüfungen für die allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen
Hinweis: §134 Abs. 2 der ThürSchulO ist zu beachten.

12. bis 23. März 2012

Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung
Hinweis: §132 der ThürSchulO ist zu beachten.

30. März 2012

Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)

§ 132 Mitteilung des Prüfungsergebnisses


Das prüfende Gymnasium teilt den Eltern das Prüfungsergebnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gegen Empfangsbestätigung schriftlich mit und erstellt eine Übersichtsliste für das zuständige Schulamt.

§ 134 Terminplan

(2) Bei Überschreitung der in dem Terminplan angegebenen Termine kann eine Aufnahme in das Gymnasium in der Regel nur im Rahmen noch vorhandener Aufnahmekapazität nach Aufnahme der fristgemäß angemeldeten Schüler und bei Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen nach § 125 Abs. 1 erfolgen. Bei der Anmeldung nach Beginn der Aufnahmeprüfungen kann eine Aufnahme nur bei Vorliegen der Notenvoraussetzungen oder der Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums im Rahmen noch vorhandener Aufnahmekapazität erfolgen; die Aufnahmeprüfung kann nicht nachgeholt werden.

Quelle: TMBWK - Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre 2011/2012

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