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Inhalt > Termine
Termine für die Anmeldung an das Gymnasium
Information der Schüler und Eltern gemäß § 127 ThürSchulO |
20. Januar 2012 |
Antrag der Eltern auf Erstellen einer Empfehlung
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13. Februar 2012 |
Übermittlung der Empfehlung an die Eltern |
20. Februar 2012 |
Anmeldung für allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen |
27. Februar bis 03. März 2012 |
Aufnahmeprüfungen für die allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen
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12. bis 23. März 2012 |
Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung |
30. März 2012 |
Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
§ 132 Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Das prüfende Gymnasium teilt den Eltern das Prüfungsergebnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gegen Empfangsbestätigung schriftlich mit und erstellt eine Übersichtsliste für das zuständige Schulamt.
§ 134 Terminplan
(2) Bei Überschreitung der in dem Terminplan angegebenen Termine kann eine Aufnahme in das Gymnasium in der Regel nur im Rahmen noch vorhandener Aufnahmekapazität nach Aufnahme der fristgemäß angemeldeten Schüler und bei Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen nach § 125 Abs. 1 erfolgen. Bei der Anmeldung nach Beginn der Aufnahmeprüfungen kann eine Aufnahme nur bei Vorliegen der Notenvoraussetzungen oder der Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums im Rahmen noch vorhandener Aufnahmekapazität erfolgen; die Aufnahmeprüfung kann nicht nachgeholt werden.
Quelle: TMBWK - Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre 2011/2012