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Termine für die Anmeldung an das Gymnasium
Information der Schüler und Eltern gemäß § 127 ThürSchulO |
bis 03. Februar 2023 |
Antrag der Eltern auf Erstellen einer Empfehlung |
bis 20. Februar 2023 |
Übermittlung der Empfehlung an die Eltern |
bis 27. Februar 2023 |
Anmeldung für allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen |
13. bis 18. März 2023 |
Aufnahmeprüfungen für die allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, berufliche Gymnasien und Gesamtschulen |
17. April bis 21. April 2023 |
Mitteilung der Ergebnisse der Aufnahmeprüfung |
05. Mai 2023 |
Für Schüler mit Migrationshintergrund, die nach § 135 ThürSchulO vorläufig an das Gymnasium aufgenommen wurden, können nach angemessener Zeit die notwendigen Aufnahmeprüfungen durchgeführt werden.
Thüringer Schulordnung -
Vom 20. Januar 1994
§ 132 Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Das prüfende Gymnasium teilt den Eltern das Prüfungsergebnis mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gegen Empfangsbestätigung schriftlich mit und erstellt eine Übersichtsliste für das zuständige Schulamt.
§ 134 Terminplan
(2) Bei Überschreitung der in dem Terminplan angegebenen Termine kann eine Aufnahme in das Gymnasium in der Regel nur im Rahmen noch vorhandener Aufnahmekapazität nach Aufnahme der fristgemäß angemeldeten Schüler und bei Vorliegen der Aufnahmevoraussetzungen nach § 125 Abs. 1 erfolgen. Bei der Anmeldung nach Beginn der Aufnahmeprüfungen kann eine Aufnahme nur bei Vorliegen der Notenvoraussetzungen oder der Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums im Rahmen noch vorhandener Aufnahmekapazität erfolgen; die Aufnahmeprüfung kann nicht nachgeholt werden.